Kinder und Jugendliche

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Frühzeitige Behandlung für eine gesunde Gebissentwicklung

Die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist essenziell, um Zahnfehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Ein erfahrener Kieferorthopäde kann den richtigen Zeitpunkt für den Beginn der Behandlung bestimmen, um eine optimale Gebissentwicklung sicherzustellen. Bei einem Beratungsgespräch im Alter von etwa sechs Jahren kann der Kieferorthopäde beurteilen, ob eine Behandlung bereits notwendig ist oder der Zahnwechsel weiter beobachtet werden sollte. Regelmäßige Kontrollen sind wichtig, um den Fortschritt der Gebissentwicklung im Blick zu behalten.

In einigen Fällen können alternative Maßnahmen wie logopädische Behandlungen oder myofunktionelle Therapien, die die Muskulatur im Mundbereich stärken, sinnvoll sein. Eine Zahnspange ist nicht immer die erste Wahl; es gibt viele Möglichkeiten, um negative Einflüsse auf das Gebiss zu minimieren.

Arten von Zahnspangen in der Kieferorthopädie

Wenn eine Zahnspange erforderlich ist, stehen verschiedene kieferorthopädische Apparaturen zur Verfügung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes abgestimmt sind. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

  1. Herausnehmbare Zahnspangen: Diese Zahnspangen können flexibel eingesetzt und für bestimmte Zeiträume entfernt werden. Sie werden oft in der frühen Behandlungsphase genutzt, um das Kieferwachstum zu unterstützen oder kleinere Zahnbewegungen zu korrigieren. Auch moderne Schienen-Systeme wie Aligner können bei Bedarf verwendet werden.
  2. Feste Zahnspangen: Diese Apparaturen sind dauerhaft am Gebiss befestigt und ermöglichen eine präzisere Kontrolle über die Zahnbewegungen. Feste Zahnspangen kommen vor allem bei komplexeren Fehlstellungen zum Einsatz und verbleiben für einen längeren Zeitraum im Mund. Sie sind ideal, um die Zähne gezielt und dauerhaft zu korrigieren.

Erfolgreiche Kieferorthopädie für optimale Ergebnisse

Das Ziel jeder kieferorthopädischen Behandlung ist es, die Behandlungsdauer so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig zu gestalten, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Eine frühzeitige Beratung und kontinuierliche Überwachung durch einen erfahrenen Kieferorthopäden bieten die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung mit Zahnspangen oder Schienen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten kieferorthopädischen Behandlung für Ihr Kind sind, können Sie sich auf eine individuelle Beratung verlassen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass die Zahngesundheit Ihres Kindes langfristig gesichert wird.

 

20-Prozent-Regelung

Die 20-Prozent-Regelung bei der kieferorthopädischen Behandlung bezieht sich auf die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, wenn es um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen geht. Diese Regelung sieht folgendermaßen aus:

  1. Vorleistung der Eltern (20 %): Bei einer kieferorthopädischen Behandlung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zunächst 80 % der Behandlungskosten. Die Eltern müssen 20 % der Kosten vorab selbst tragen.
  2. Erstattung der 20 % nach erfolgreicher Behandlung: Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erstattet die Krankenkasse die von den Eltern gezahlten 20 %. Dafür muss die gesamte Behandlung gemäß dem Behandlungsplan durchgeführt und abgeschlossen werden, und der Kieferorthopäde muss dies der Krankenkasse bestätigen.
  3. Geschwisterkinderregelung: Sollte gleichzeitig ein weiteres Kind in der Familie kieferorthopädisch behandelt werden, müssen die Eltern für dieses Kind nur noch 10 % der Behandlungskosten vorstrecken. Diese 10 % werden ebenfalls nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

 

Wichtig ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung übernehmen, was anhand des sogenannten "Kieferorthopädischen Indikationssystems" (KIG) beurteilt wird. Liegt eine geringere Fehlstellung vor, die als nicht behandlungsbedürftig eingestuft wird, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.